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PFLEGE

Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung können alle Versicherten beanspruchen, die pflegebedürftig sind. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Die wichtigsten Infos zum Thema Pflege

Wer ist Pflegebedürftig?

Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung können alle Versicherten beanspruchen, die pflegebedürftig sind.

 

Diesen Begriff hat der Gesetzgeber genau bestimmt:

„Pflegebedürftig sind Personen, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen."

 

Zu den Krankheiten und Behinderungen zählen:

  • Verlust, Lähmung oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat

  • Funktionsstörung der inneren Organe oder der Sinnesorgane

  • Störung des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen

 

Ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Einen Antrag für die Begutachtung stellt man bei seiner Krankenversicherung. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse in fünf Graden eingestuft.

Was ist der Unterschied zwischen den Leistungen der Krankenkasse und der Pflegekasse?

Die Krankenkasse übernimmt nach eigener Prüfung und genauen Richtlinien die Kosten für Leistungen, die der Hausarzt verordnet. Sollten die Angehörigen sich nicht in der Lage sehen, diese Tätigkeiten selbst durchzuführen, kann dies von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden.

 

Die Pflegekasse ist ein Kostenträger der Leistungen bezahlt, wenn eine Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt wurde. Der Auftraggeber für den ambulanten Pflegedienst ist der Klient oder seine Angehörigen. Der Hausarzt ist in diesen Prozess nicht direkt mit einbezogen. Er könnte für den MDK – Besuch evtl. Arztbriefe zur Verfügung stellen.Pflegebedürftig kann jeder werden – im hohen Alter, aber auch bereits in jungen Jahren, beispielsweise durch einen Unfall. Die Betroffenen sind auf gute, zeitintensive Hilfe angewiesen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige ein möglichst selbstständiges Leben führen können. Mit diesen Informationen möchten wir Ihnen dabei helfen, einen Überblick über die Pflegeleistungen zu gewinnen.

 

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